Das ist der Mittelpunkt und die Motivation unserer Tätigkeit. Dazu gehört, Ihnen als unseren Mandanten bei der Durchsetzung und Realisierung Ihres Rechts zu helfen und Sie bei der Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme zu unterstützen.
Die Kanzlei Hachmann & Elsenheimer entstand 2005 durch den Zusammenschluss der Rechtsanwälte Hachmann & Elsenheimer.
Durch permante Fortbildung unserer Berufsträger und unserer Mitarbeiter gewährleisten wir einen hohen Kompetenzstandard bei unserer Arbeit.
Jahrgang 1974
1993 - 1995 Ausbildung bei der Westdeutschen Landesbank zum Bankkaufmann
1995 - 2000 Studium an der Westfälischen Wilhelms-Universität, Schwerpunkte: Wirtschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz, sowie Informations- und Rundfunkrecht
1995 - 1999 Studentisches Betreuungsprogramm der WestLB
2000 - 2003 Referendariatszeit am Landgericht Münster
Rechtsanwalt seit 2004
2004 Gründung der Rechtsanwaltskanzlei
01.11.2005 Gründung der Sozietät Hachmann & Elsenheimer
Herr Rechtsanwalt Hachmann vertritt sie schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:
- Strafrecht
- Familienrecht
- Mietrecht
- Urheberrecht
- Erbrecht
- Bankrecht
- Sozialrecht
Jahrgang 1971
Abitur am Emsland Gymnasium Rheine
Studium der Rechtswissenschaften an der Westf. Wilhelms Universität Münster
1. Staatsexamen am Oberlandesgericht Hamm
2. Staatsexamen am Justizministerium Düsseldorf
Rechtsanwalt seit 2005
01.11.2005 Gründung der Sozietät Hachmann & Elsenheimer
Herr Rechtsanwalt Elsenheimer vertritt sie schwerpunktmäßig in folgenden Rechtsgebieten:
- Arbeitsrecht
- Verkehrsrecht
- Baurecht
- Verbraucherschutzrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Das Arbeitsrecht umfasst die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung sowohl in der Arbeitnehmer- als auch in Arbeitgebervertretung.
Unser Ziel ist zunächst zu einer außergerichtlichen Lösung zu kommen. Soweit erforderlich, werden wir für Sie den Prozess vor den zuständigen Arbeitsgerichten führen.
Unser Leistungsspektum umfaßt unter anderem:
Im Arbeitsrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Elsenheimer.
In § 1922 Abs.1 BGB wird der erbrechtliche Grundsatz schlechthin beschrieben, nach dem mit dem Tod einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere Personen (Erben) übergeht.
Erbrechtliche Konflikte werden in der Familie häufig emotional ausgetragen. Deshalb spielen bei der Testamentsgestaltung und beim Vererben Zuneigung und persönliches Gerechtigkeitsempfinden eine große Rolle.
Eine wichtige Aufgabe als Rechtsanwalt ist es daher, Ihre familiäre Situation, die bestehenden Beziehungsgeflechte und Ihre Erwartungen zu erfassen und zu verstehen, um Sie individuell beraten zu können.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie vertritt sie Rechtsanwalt Hachmann.
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern.
Durch den Mietvertrag verpflichtet sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache (Wohnung, Haus, Büroräume, Garten etc.) zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter sagt dem Vermieter zu, ihm dafür einen Mietzins zu leisten.
Leider verläuft ein Miet- oder Pachtverhältnis nicht immer reibungslos. Das fängt bei unklar formulierten Vertragsinhalten an und hört bei der nicht fristgerechten Rückzahlung der Kaution auf.
Wir beraten und unterstützen Sie dabei sowohl in der Vorbereitung und Vertragserstellung, wie auch im Streitfall.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Hachmann.
Das Urheberrechtsgesetz schützt das geistige Eigentum des Urhebers und bestimmte andere geistige Leistungen, z.B. die Tätigkeit von Lichtbildnern, ausübenden Künstlern sowie Tonträger-, Film- und Datenbankherstellern.
Dem Urheberrecht zuzuordnen sind u.a. das Musikrecht, Fotorecht, Filmrecht, Kunstrecht und das Verlagsrecht.
Wir unterstützen Sie als Rechteinhaber oder als Abgemahnter bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Auseinandersetzung.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Hachmann.
Nicht immer laufen Bankgeschäfte reibungslos, die Bank stellt sich quer, Kredite werden überraschend gekündigt, Zinsen falsch berechnet.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei Meinungsverschiedenheiten mit Ihrer Bank.
Wir prüfen insbesondere:
Wir vertreten Ihre Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Hachmann.
In diesem Bereich unserer anwaltlichen Tätigkeiten stehen wir Ihnen mit in allen Fragen zu Ehe, Ehescheidung, Partnerschaft, Familie und Kindern zur Seite:
Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Wir helfen Ihnen mit juristischem Fachwissen und viel Erfahrung.
In diesem Rechtsgebiet vertreten Sie Rechtsanwalt Hachmann.
Bei der Ordnungswidrigkeit handelt es sich um einen Rechtsverstoß, der mit einer Geldbuße geahndet wird.
Sie ist einer Straftat ähnlich, doch stellt die Ordnungswidrigkeit einen nicht so schwer wiegenden Rechtsverstoß wie eine Straftat dar. Dem entsprechend wird eine Ordnungswidrigkeit nur mit einer Geldbuße geahndet.
Fast immer lohnt sich in einem solchen Fall die Beratung durch einen Experten. Dafür stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Elsenheimer.
Sie haben eine Ware bestellt, die beschädigt bei Ihnen angekommen ist?
Sie möchten den an der Haustür abgeschlossenen Vertrag rückgängig machen?
Ihre letzte Handyrechnung ist unglaublich hoch und Sie haben kaum telefoniert?
Die Handwerkerrechnung ist dreimal so hoch wie das ursprüngliche Angebot?
In diesen oder ähnlichen Fällen erhalten Sie von uns die umfassende individuelle Hilfe.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Elsenheimer.
Unsere Kanzlei ist kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um das Baurecht.
Unseren Mandanten bieten wir eine individuelle und praxisorientierte Beratung bei der Lösung rechtlicher Fragestellungen im privaten und öffentlichen Baurecht.
Dabei unterstützen wir Sie beratend bei der Vertragsgestaltung und dem Vertragsmanagement, aber auch nötigenfalls in der gerichtlichen Auseinandersetzung.
Wir bieten Ihnen:
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Elsenheimer.
Das Sozialrecht betrifft insbesondere die Geltendmachung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Gewährung von Renten wegen teilweiser oder vollständiger Erwerbsminderung, das Schwerbehindertenrecht und das Arbeitsförderungsrecht. Letzteres betrifft Fragen des Arbeitslosengeldes und des Arbeitslosengeldes II. Im Rentenrecht geht es auch um Ansprüche gegen Berufsgenossenschaften wegen erlittener Arbeitsunfälle oder anerkannter Berufskrankheiten.
Unsere Tätigkeit erstreckt sich sowohl auf den Bereich des Widerspruchsverfahrens gegenüber den Leistungsträgern, als auch auf die gerichtliche Tätigkeit vor den Sozialgerichten aller Instanzen.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Hachmann.
Ziel jeder strafrechtlicher Tätigkeit ist es, dem Täter durch die Verteidigung ein rechtsstaatliches Verfahren zu ermöglichen.
Ihre Interessen, durch direkte Lösungen optimal und mit Erfolg zu vertreten ist unser Ziel.
Diskretion und absolute Verschwiegenheit, schnelle Hilfe und die persönliche Beratung sind für uns oberste Priorität.
Ohne die Kenntnis der Ermittlungsakten fehlen wichtige Informationen für eine interessengerechte Verteidigung. Insbesondere Rechtsanwälte als Verteidiger erhalten diese Akteneinsicht.
Wir helfen Ihnen in allen Bereichen des Strafrechts.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Hachmann.
Nach einem Verkehrsunfall stehen Ärger und oft auch rechtliche Auseinandersetzungen ins Haus. Schuld, Haftung und Versicherungsfragen sind zu klären.
Auch bei eindeutiger Verschuldens- und Haftungslage dem Grunde nach kürzen die Haftpflichtversicherungen im Rahmen des sogenannten Schadenmanagements vielfach berechtigte Ansprüche. Rechtlicher Prüfung halten diese Kürzungen vielfach nicht stand. Als Geschädigter eines Verkehrsunfalles steht Ihnen daher auch bei eindeutiger Verschuldensfrage die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes Ihrer Wahl auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu.
Vertrauen Sie deshalb unserer Expertise im Bereich Verkehrsrecht. Wir bringen Sie durch den Paragraphendschungel und unterstützen Sie dabei, Ihre begründeten Ansprüche vollumfänglich durchzusetzen.
In diesem Rechtsgebiet vertritt Sie Rechtsanwalt Elsenheimer.
Veenstraße 6
48432 Rheine
Telefon: 05975 3111 oder 306578
Telefax: 05975 306579
Mail: info@he-kanzlei.de
Montag bis Freitag
von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Montag bis Donnerstag
von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Termine nach Vereinbarung.
Rechtsanwälte
Hachmann & Elsenheimer
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Rechtsanwalt Andree Hachmann
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Die Kanzlei wird von den Gesellschaftern Andree Hachmann und Mike Elsenheimer in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) geführt.
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Die Berufshaftpflichtversicherung für die Rechtsanwälte Andree Hachmann und Mike Elsenheimer
bestehen bei der Versicherungsgesellschaft:
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Telefon: 089/5121-0 • Telefax: 089/5121-1000
E-Mail:
service.de@generali.com
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Tätigkeit in den Mitgliedsländern der Europäischen Union.
Die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" wurde aufgrund bundesdeutscher Rechtsnormen nach bestandener zweiter juristischer Staatsprüfung und einem besonderem Zulassungsverfahren zunächst von der örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (s.o.) zuerkannt.
Die Bezeichnung unterliegt den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesrechtsanwaltsordnung vom 01.08.1959 (BGBl. I 565) (BRAO) und der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung vom 26.07.1957 (BGBl. I 907) (BRAGO) in den jeweils geltenden Fassungen sowie den Berufs- und Fachanwaltsordnungen der Bundesrechtsanwaltskammer vom 22.03.1996 (BRAK-Mitt. 1996, 241) (BORA 2001 und FAO) in den jeweils geltenden Fassungen.
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen des Rechtsanwalts sind:
Die jeweils aktuelle Fassung kann abgerufen werden unter "Berufsrecht" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer: www.brak.de.
Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) wird auf die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft hingewiesen. Diese ist eine Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG und vermittelt bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Mandant und Rechtsanwalt.
Die Rechtsanwälte sind zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren im Wege der Online-Streitbeilegung sowie bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft weder verpflichtet noch erklären sich die Rechsanwälte zu einer Teilnahme an einem solchen Verfahren im Vorhinein bereit. Die Möglichkeit der Streitbeilegung durch eine Verbraucherschlichtungsstelle im Verlauf oder während einer konkreten Streitigkeit bei Zustimmung beider Vertragsparteien gemäß § 37 VSBG bleibt unberührt.
Die Hinweise erfolgten gem. § 6 des Teledienstegesetzes (TDK).
Andre Kleine Jäger
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33803 Steinhagen
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